Hygieneplan
Hygieneplan
Rechtsgrundlagen
- 36 Infektionsschutzgesetz
- BGV C8 (UVV Gesundheitsdienst)
- 41 und § 46 Allgemeine Schulordnung
Dokumentation zum Tier
- Tierärztliches Gesundheitsattest
- Kopie des aktualisierten Impfausweises
- Entwurmungsprotokoll
- Versicherungsnachweis
Zugangsbeschränkung
- Kein Kontakt zur Schulküche/ Lehrküche
- Körperkontakt mit Schülern mit bekannter Hundeallergie wird vermieden.
- Bei Läufigkeit bleibt der Hund zuhause.
Anforderung an die Tierpflege
- Der Hund ist privat integriert.
- Der Hund lebt im Haus und nicht im Zwinger und wird artgerecht gehalten.
Reinigung und Desinfektion
- Die Anwesenheit des Hundes führt zu keiner Änderung des üblichen Reinigungs- und Desinfektionszyklus.
- Es wird verstärkt darauf geachtet, dass die Hände regelmäßig gewaschen werden- vor allem vor Einnahme von Nahrung.