Notbetreuung

Notbetreuung

Gemäß der Rundverfügung 5/2020 an alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der

Niedersächsischen Landesschulbehörde

vom 20.03.2020 gelten für eine Teilnahme einer Schülerin / eines Schülers an der Notbetreuung folgende Vorgaben:

„Die Notbetreuung ist auf das

notwendige Maß zu begrenzen.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen,

deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftige im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftige im Bereich der Polizei und Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.“

 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Es zählen alle Berufsgruppen dazu, die in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen zählen.

Es reicht, wenn ein Elternteil in einem der genannten Bereiche arbeitet.

Außerdem ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall) möglich. Bei Unsicherheiten sprechen Sie uns bitte an.

Das Anmeldeformular finden Sie weiterhin an der Schultür oder im Downloadbereich. Hinweis: Dieses Formular muss nur bei Veränderungen und Nachmeldungen ausgefüllt werden. Angemeldete Kinder müssen selbstverständlich nicht erneut angemeldet werden.

Erweiterung der Notbetreuung an der Schule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Zuge der rasanten Ausbreitung des Corona-Virus in Deutschland und der gestrigen eindrucksvollen und eindringlichen Ansprache der Bundeskanzlerin appelliere auch ich mit Nachdruck an Sie: seien Sie solidarisch mit den Menschen, die eine intensivmedizinische Betreuung bei zu rasanter Infektionsausbreitung wegen Überlastung des Gesundheitsbereiches nicht bekommen. Seien Sie Vorbild und erinnern Sie auch Ihre Kinder, dass sie neben den Hygieneregeln (Händewaschen, Abstand halten, Husten und Niesen in die Armbeuge) vor allem soziale Kontakte nicht nur verringern, sondern einstellen. In dieser Zeit sind soziale Netzwerke sicher besser als ihr Ruf!

Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Aufnahmebedingungen für die Notbetreuung erweitert worden sind und die Betreuung auf die Ferien ausgeweitet wird. Sollten Sie für Ihr Kind eine Betreuung benötigen, nutzen Sie bitte das Online-Formular, das Formular im Eingangsbereich der Schule oder melden Sie ihr Kind telefonisch unter 04761/748940 an (Mo-Fr 7.30 – 14.00 Uhr).

Sie finden ein Formular für die Anmeldung zur Notbetreuung in den Ferien an den genannten Orten.

Kommen Sie gut durch die nächste Zeit und bleiben Sie gesund!

Elke Wladarsch (komm. Konrektorin) und das Team der Grundschule Bremervörde-Engeo

Auswirkungen der Schulschließung

 

Mit der Schließung der Schulen im Land Niedersachsen geht auch die Vorgabe einher, dass möglichst wenige Aktivitäten an den Schulen stattfinden. Kontakte sollen auf das nötigste Maß reduziert werden. Daraus resultiert, dass folgende Veranstaltungen abgesagt werden müssen, die für die kommenden Wochen geplant waren:

  • Die Beratungsgespräche der 4. Klassen am 18. März sowie am 24. / 26. März 2020
  • Der Elternsprechtag der Klasse 2c am 20. März 2020
  • Die Klassenfahrt der 4. Klassen im Mai 2020 nach Worpswede

 

Bei allen weiteren Terminen in diesem Schuljahr müssen wir die Vorgaben des Niedersächsischen Kultusministeriums abwarten und umsetzen. Verfolgen Sie weiterhin die aktuelle Lage in den Medien oder auf unserer Website.

Im Downloadbereich finden Sie Informationen und Anregungen des Grundschulverbands zum Lernen zu Hause.

Der Landkreis teilt mit, dass der Busverkehr aufgrund der Notbetreuung der Schülerinnen und Schüler auf den Ferienfahrplan umgestellt wird. Informationen hierzu finden Sie im Downlod-Bereich.

Notbetreuung

Gemäß der Rundverfügung 4/2020 an alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der

Niedersächsischen Landesschulbehörde

vom 13.03.2020 gelten für eine Teilnahme einer Schülerin / eines Schülers an der Notbetreuung folgende Vorgaben:

„Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

Beschäftige im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

Beschäftige im Bereich der Polizei und Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.“

 

Anmeldung zur Notbetreuung

Sollten Sie gemäß der Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde Anspruch und Bedarf an einer Notbetreuung für Ihr Kind in der Zeit von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr haben, dann füllen Sie bitte das Anmeldeformular (erhältlich am EIngangsportal der Schule sowie im Downloadbereich) aus und werfen dieses in den Briefkasten der Schule.

Ein Informationsschreiben "Fragen und Antworten zu Einrichtungsschließung und Notbetreuung" befindet sich im Downloadbereich.

Grundschule Engeo

So erreichen Sie uns:

  • Birkenweg 4
    27432 Bremervörde
  • Tel: 04761-748940
  • Fax: 04761-7489416
  • info@grundschule-engeo.de

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